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Das Europäische Zentrum für die Bekämpfung der Schleuserkriminalität wird bei Europol als spezialisiertes Zentrum der Union gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe l eingerichtet.
Das Europäische Zentrum für die Bekämpfung der Schleuserkriminalität unterstützt die Mitgliedstaaten bei der Verhütung und Bekämpfung der Schleuserkriminalität und des Menschenhandels.
Dem Europäischen Zentrum für die Bekämpfung der Schleuserkriminalität gehören Europol-Personal und Vertreter von Eurojust und der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache gemäß ihren jeweiligen Mandaten an. Europol kann weitere Teilnehmer einladen, sich an der Wahrnehmung der Aufgaben des Europäischen Zentrums für die Bekämpfung der Schleuserkriminalität zu beteiligen.
Auf Vorschlag des Exekutivdirektors erlässt der Verwaltungsrat Durchführungsbestimmungen zur Arbeitsweise des Europäischen Zentrums für die Bekämpfung der Schleuserkriminalität, einschließlich zu dessen Aufgaben und Zusammensetzung. Die beteiligten Einrichtungen oder Agenturen der Union beteiligen sich gemäß ihren jeweiligen Mandaten.
Folgender Artikel wird eingefügt: Aufgaben und Zusammensetzung des Europäischen Zentrums für die Bekämpfung der Schleuserkriminalität (1) Das Europäische…
Damit die Arbeit des Europäischen Zentrums für die Bekämpfung der Schleuserkriminalität die größtmögliche Wirkung entfalten kann und um sicherzustellen, dass…
Damit das Europäische Zentrum für die Bekämpfung der Schleuserkriminalität wirksam und effizient arbeiten kann, sollte der Verwaltungsrat im Einklang mit dieser…
Ein Europäisches Zentrum zur Bekämpfung der Migrantenschleusung wurde 2016 vom Verwaltungsrat von Europol (im Folgenden „Verwaltungsrat“) gemäß der Verordnung…
Das Europäische Zentrum für die Bekämpfung der Schleuserkriminalität sollte die Mitgliedstaaten bei der Verhütung und Bekämpfung der Schleuserkriminalität und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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