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Für die Europol-Bediensteten sollten das Statut der Beamten der Europäischen Union (im Folgenden „Beamtenstatut“) und die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union (im Folgenden „Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten“) gemäß Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 gelten. Europol sollte Personal aus den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten als Zeitbedienstete einstellen können, deren Arbeitsverhältnis befristet werden sollte, um das Rotationsprinzip beizubehalten, denn durch die anschließende Wiedereingliederung dieser Bediensteten in ihre zuständigen Behörden vereinfacht sich die Zusammenarbeit zwischen Europol und den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten. Die Mitgliedstaaten sollten alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die als Zeitbedienstete bei Europol eingestellten Personen nach Ende ihrer Dienstzeit bei Europol zu den nationalen Behörden, denen sie angehören, zurückkehren können.
Das Beamtenstatut und die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten sowie die von den Organen der Union im gegenseitigen Einvernehmen erlassenen…
Gemäß den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten bietet die in Artikel 6 Absatz 1 der Beschäftigungsbedingungen genannten Behörde jeder…
Der Europol-Beschluss sieht ebenso vor, dass die Bestimmungen des Statuts der Beamten der Europäischen Union und die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen…
Artikel 57 Absatz 5 des Europol-Beschlusses sieht weiterhin vor, dass das Statut der Bediensteten von Europol und andere einschlägige Instrumente weiterhin für…
Der Europol-Beschluss sieht weiterhin vor, dass das Statut der Bediensteten von Europol und andere einschlägige Instrumente weiterhin für die Mitglieder des…
Um zu gewährleisten, dass Europol weiterhin die Aufgaben des durch den Beschluss 2009/371/JI errichteten Europäischen Polizeiamts nach bestem Vermögen erfüllen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.