Gesetze
Gesetz wird geladen …
Teil II Titel I Kapitel II Abschnitt 1 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 in der durch die Verordnung (EU) 2016/791 des Europäischen Parlaments und des Rates geänderten Fassung sieht einen neuen gemeinsamen Rahmen für die Unionsbeihilfe für die Abgabe von Obst und Gemüse, Verarbeitungserzeugnissen aus Obst und Gemüse und frischen Erzeugnissen des Bananensektors (im Folgenden „Schulobst und -gemüse“) sowie von Milch und Milcherzeugnissen (im Folgenden „Schulmilch“) an Kinder in Bildungseinrichtungen (im Folgenden „Schulprogramm“) vor.
Teil II Titel I Kapitel II Abschnitt 1 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates sieht ein Schulobst- und -gemüseprogramm…
nach der Durchführungsverordnung (EU) 2017/39 der Kommission vom 3. November 2016 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des…
Teil II Titel I Kapitel II Abschnitt 1 erhält folgende Fassung: „Abschnitt 1 Zielgruppe Die Beihilfereglung zur Verbesserung der Verteilung landwirtschaftlicher…
In den Artikeln 5 und 6 der Verordnung (EU) Nr. 1370/2013 des Rates ist der Betrag der Unionsbeihilfe im Rahmen des Schulobst- und -gemüseprogramms und des…
Für die Gewährung der Gemeinschafts- oder Unionsbeihilfe im Rahmen der Gewährung einer Beihilfe für die Abgabe von Obst und Gemüse, verarbeitetem Obst und…
Die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 sieht Unionsbeihilfe für die Abgabe und Verteilung von Trinkmilch und laktosefreier Trinkmilch an Kinder in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.