Art. 19 Abs. 1 Buchst. k 32016R0796Technische Unterstützung im Bereich der Eisenbahninteroperabilität
richtet Empfehlungen an die Kommission zu harmonisierten Normen, die von europäischen Normungsgremien zu entwickeln sind, und zu Normen, die sich auf…
Art. 24 Abs. 2 32016R0796Unterstützung für benannte Konformitätsbewertungsstellen
Die Agentur kann die Zusammenarbeit zwischen benannten Konformitätsbewertungsstellen gemäß Artikel 44 der Richtlinie (EU) 2016/797 erleichtern und kann…
Art. 44 32016L0797RICHTLINIE (EU) 2016/797 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Mai 2016 über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Europäischen Union (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Kommission stellt eine zweckmäßige Koordinierung und Kooperation zwischen den unter dieser Richtlinie benannten Stellen durch die Errichtung einer…
Art. 5 Abs. 1 32016R0796Einsetzung und Zusammensetzung der Arbeitsgruppen und anderer Gruppen
Die Agentur richtet eine begrenzte Zahl von Arbeitsgruppen für die Erarbeitung von Empfehlungen und gegebenenfalls Leitlinien ein, insbesondere in Bezug auf die…
Art. 1 Nr. 7 32022R0555VERORDNUNG (EU) 2022/555 DES RATES vom 5. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 168/2007 zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Grundrechte
Artikel 7 erhält folgende Fassung: Beziehungen zu relevanten Einrichtungen, Ämtern und Agenturen der Union Die Agentur gewährleistet eine angemessene…