Erwägungsgrund 24 32016R0796
Die Interoperabilität des transeuropäischen Transportnetzes sollte verbessert werden, und bei der Auswahl neuer Investitionsvorhaben für eine Unterstützung durch die Union sollte dem Interoperabilitätsziel gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates Rechnung getragen werden. Die Agentur ist die geeignete Einrichtung, um zur Erreichung dieser Ziele beizutragen, und sie sollte bei Projekten, die das transeuropäische Transportnetz betreffen, eng mit den zuständigen Stellen Union zusammenarbeiten. Im Zusammenhang mit der ERTMS-Einführung und ERTMS-Projekten sollte die Agentur u. a. die Aufgabe haben, den Antragstellern bei der Durchführung von Projekten zu helfen, die im Einklang mit den TSI Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung stehen.