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Methyldecanoat (CAS 110-42-9) wurde mit der Richtlinie 2008/127/EG der Kommission in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates aufgenommen und gilt als gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates genehmigt. Für diesen Stoff wurden keine relevanten Verunreinigungen ermittelt. Ferner ist die natürliche Exposition gegenüber Methyldecanoat weit höher als die mit der Anwendung dieses Stoffes als Pflanzenschutzmittel zusammenhängende Exposition. Daher ist es angezeigt, diesen Stoff weiterhin in Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu führen, jedoch getrennt von der Gruppe Fettsäuren C7-C20, um Transparenz zu gewährleisten.
Methyloctanoat (CAS 111-11-5) wurde mit der Richtlinie 2008/127/EG in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG aufgenommen und gilt als gemäß der Verordnung (EG) Nr.…
Caprinsäure ist gemäß der Richtlinie 2008/127/EG der Kommission zugelassen. Für diesen Stoff wurden keine relevanten Verunreinigungen ermittelt. Ferner ist die…
Verticillium albo-atrum Isolat WCS850 wurde mit der Richtlinie 2008/113/EG der Kommission in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates aufgenommen und gilt…
Den verschiedenen Untersuchungen zufolge kann davon ausgegangen werden, dass Metosulam enthaltende Pflanzenschutzmittel im Allgemeinen die Anforderungen gemäß…
Nach Artikel 59 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 wurden diese Stoffe als für die Aufnahme in Frage kommende Stoffe ermittelt und in die entsprechende Liste…
In Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 sollen die Kennzeichnungsanforderungen in Artikel 16 der Richtlinie 91/414/EWG des Rates vom 15. Juli…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.