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1-Decanol, Fettalkohole und S-Abscisinsäure waren in Erwartung des Abschlusses ihrer Bewertung gemäß der Richtlinie 91/414/EWG des Rates oder der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 vorläufig in Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgenommen worden. Die Behörde hat diese Stoffe einer Neubewertung unterzogen und gelangte zu der Schlussfolgerung, dass es angezeigt ist, sie dauerhaft in Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu belassen.
Methyldecanoat (CAS 110-42-9) wurde mit der Richtlinie 2008/127/EG der Kommission in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates aufgenommen und gilt als gemäß…
Essigsäureanhydrid ist derzeit in der Kategorie 2 des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 273/2004 erfasst und sollte künftig in der neuen Unterkategorie 2A des…
Wirkstoffe, für die nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 keine Rückstandshöchstgehalte erforderlich sind, sollten in Anhang IV der genannten…
Für 2,4-D, Cyprodinil, Dimethenamid, Fludioxonil, Mepiquat, Pendimethalin, Picolinafen, Pyraflufen-ethyl, Pyridaben und Trifloxystrobin wurden…
Nach Artikel 59 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 wurden diese Stoffe als für die Aufnahme in Frage kommende Stoffe ermittelt und in die entsprechende Liste…
1,4-Diaminobutan, Ammoniumacetat, Kalkstein, Pfeffer, Repellentien: Blutmehl, Seetangextrakt und Trimethylaminhydrochlorid waren in Erwartung des Abschlusses…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.