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Methyloctanoat (CAS 111-11-5) wurde mit der Richtlinie 2008/127/EG in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG aufgenommen und gilt als gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 genehmigt. Für diesen Stoff wurden keine relevanten Verunreinigungen ermittelt. Ferner ist die natürliche Exposition gegenüber Methyloctanoat weit höher als die mit der Anwendung dieses Stoffes als Pflanzenschutzmittel zusammenhängende Exposition. Daher ist es angezeigt, diesen Stoff in Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 weiter zu führen, jedoch getrennt von der Gruppe Fettsäuren C7-C20, um Transparenz zu gewährleisten.
Methyldecanoat (CAS 110-42-9) wurde mit der Richtlinie 2008/127/EG der Kommission in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates aufgenommen und gilt als gemäß…
Caprinsäure ist gemäß der Richtlinie 2008/127/EG der Kommission zugelassen. Für diesen Stoff wurden keine relevanten Verunreinigungen ermittelt. Ferner ist die…
Verticillium albo-atrum Isolat WCS850 wurde mit der Richtlinie 2008/113/EG der Kommission in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates aufgenommen und gilt…
Den verschiedenen Untersuchungen zufolge kann davon ausgegangen werden, dass Metosulam enthaltende Pflanzenschutzmittel im Allgemeinen die Anforderungen gemäß…
Durch die Verordnung (EG) Nr. 2076/2002 der Kommission vom 20. November 2002 zur Verlängerung der Frist gemäß Artikel 8 Absatz 2 der Richtlinie 91/414/EWG des…
Die verschiedenen Untersuchungen lassen den Schluss zu, dass Myclobutanil enthaltende Pflanzenschutzmittel im Allgemeinen den Anforderungen gemäß Artikel 5…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.