Art. 70 Abs. 2 31994R2100Wird der Entscheidung innerhalb eines Monats nach Eingang der Begründung nicht abgeholfen, so verfährt das Amt in bezug auf die Beschwerde unverzüglich wie…
Art. 5 Abs. 3 32025R2518VERORDNUNG (EU) 2025/2518 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. November 2025 zur Festlegung zusätzlicher Verfahrensregeln für die Durchsetzung der Verordnung (EU) 2016/679 (Text von Bedeutung für den EWR)
In einem Verfahren vor der Aufsichtsbehörde, bei der eine Beschwerde eingereicht wurde, stellt diese Aufsichtsbehörde — sofern der Beschwerdeführer vor Ablauf…
§ 306 Abs. 2 StPOStrafprozeßordnung
Erachtet das Gericht oder der Vorsitzende, dessen Entscheidung angefochten wird, die Beschwerde für begründet, so haben sie ihr abzuhelfen; andernfalls ist die…
Art. 3 Abs. 5 32017L1852RICHTLINIE (EU) 2017/1852 DES RATES vom 10. Oktober 2017 über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten in der Europäischen Union
Die zuständigen Behörden jedes der betroffenen Mitgliedstaaten treffen innerhalb von sechs Monaten nach Eingang der Beschwerde oder nach Eingang der in Absatz 3…
Art. 60 Abs. 2 32016R0796VERORDNUNG (EU) 2016/796 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Mai 2016 über die Eisenbahnagentur der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 881/2004 (Text von Bedeutung für den EWR)
Wird die Entscheidung innerhalb eines Monats nach Eingang der Beschwerde nicht korrigiert, so entscheidet die Agentur umgehend, ob sie den Vollzug ihrer…