Erwägungsgrund 5 32025R2518
Beschwerden stellen eine wesentliche Informationsquelle zur Aufdeckung von Verstößen gegen Datenschutzbestimmungen dar. Informationen, die ein Beschwerdeführer im Rahmen der eingereichten Beschwerde oder bei der Darlegung seines Standpunkts vorlegt, können Argumente und Beweise enthalten, die dazu beitragen können, die Untersuchung voranzubringen. Die Festlegung klarer und effizienter Verfahren für die Behandlung von Beschwerden in Fällen, die grenzüberschreitende Verarbeitungen betreffen, ist erforderlich, da die Beschwerde möglicherweise von einer anderen Aufsichtsbehörde als der, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, behandelt wird.