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Die Kommission überwacht gemeinsam mit dem STECF den Stand der Durchführung der Arbeitspläne in dem in Artikel 25 genannten Fischerei- und Aquakulturausschuss.
Bis zum 11. Juli 2020 legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Durchführung und das Funktionieren dieser Verordnung vor.
Bis zum 9. Juni 2030 überprüft die Kommission die Durchführung dieser Verordnung und legt dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Ausschuss der Regionen und…
Die Kommission überwacht und überprüft die Anwendung dieser Verordnung und legt dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 1. Januar 2028 und danach alle…
Die Kommission legt dem Ausschuss gemäß Artikel 42 den Bericht gemäß Absatz 4 des vorliegenden Artikels vor.
Bis zum 19. August 2025 legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat in Absprache mit den Mitgliedstaaten einen Bericht vor, der Folgendes…
Die Kommission übermittelt dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss bis zum 18. Januar 2022 einen Bericht über…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.