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Die geeigneten Vertreter der Sektoren der europäischen Futtermittelbranche haben in Absprache mit anderen betroffenen Parteien, in Zusammenarbeit mit den zuständigen nationalen Behörden und unter Berücksichtigung einschlägiger Erkenntnisse aus Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit sowie wissenschaftlicher und technologischer Entwicklungen Änderungen des Katalogs der Einzelfuttermittel gemäß der Verordnung (EU) Nr. 68/2013 der Kommission erarbeitet. Diese Änderungen betreffen die Klarstellung der allgemeinen Bestimmungen, Neueinträge zu Verarbeitungsprozessen und Einzelfuttermitteln sowie Verbesserungen bestehender Einträge. Weitere Änderungen betreffen die Festlegung von Höchstgehalten an chemischen Verunreinigungen und von Werten für die botanische Reinheit oder für den Feuchtegehalt sowie die Festlegung verbindlicher Angaben für die Einzelfuttermittel.
Die geeigneten Vertreter der Sektoren der europäischen Futtermittelbranche haben in Absprache mit anderen betroffenen Parteien, in Zusammenarbeit mit den…
Insbesondere sollte die Kommission die Befugnis erhalten, das Verzeichnis der Materialien, die zur Verwendung als Futtermittel eingeschränkt oder verboten sind,…
Bei bestimmten Stoffen, Mikroorganismen oder Zubereitungen („Erzeugnisse“) ist nicht sicher, ob sie Futtermittelzusatzstoffe sind. Diese Unsicherheit betrifft…
In einer wachsenden Zahl von Zulassungen für Futtermittelzusatzstoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates sind…
Teil B des Anhangs der Richtlinie 96/25/EG und die Spalten 2 bis 4 des Anhangs der Richtlinie 82/471/EWG enthalten Verzeichnisse von Bezeichnungen,…
Es sollte die Bezeichnung für Einzelfuttermittel verwendet werden, die in der Verordnung (EU) Nr. 68/2013 vom 16. Januar 2013 zum Katalog der Einzelfuttermittel…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.