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Die Bedingungen des Artikels 26 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 sind erfüllt.
Die Bedingungen des Artikels 26 der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 sind erfüllt.
Die in Artikel 4 des Beschlusses Nr. 1622/2006/EG festgelegten Kriterien sind vollständig erfüllt —
Die in Artikel 4 des Beschlusses Nr. 1622/2006/EG festgelegten Kriterien sind vollständig erfüllt —
in der Erwägung, dass die in Artikel 4 des Beschlusses Nr. 1622/2006/EG festgelegten Kriterien vollständig erfüllt sind,
Die in Artikel 4 des Beschlusses Nr. 1622/2006/EG festgelegten Kriterien sind vollständig erfüllt —
Die in Artikel 4 des Beschlusses Nr. 1622/2006/EG festgelegten Kriterien sind vollständig erfüllt —
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.