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Seit der im Jahr 2017 veröffentlichten letzten Überarbeitung des Katalogs der Einzelfuttermittel gemäß der Verordnung (EU) Nr. 68/2013 der Kommission haben die geeigneten Vertreter der Sektoren der europäischen Futtermittelbranche in Absprache mit anderen betroffenen Parteien, in Zusammenarbeit mit den zuständigen nationalen Behörden und unter Berücksichtigung einschlägiger Erkenntnisse aus Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit sowie wissenschaftlicher und technologischer Entwicklungen Änderungen des Katalogs der Einzelfuttermittel erarbeitet.