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Aufgrund der bereits bestehenden Rechtsakte der Union im Bereich der Steuern und Abgaben muss dieser Bereich aus dem Geltungsbereich der Verordnung ausgeschlossen werden. Diese Verordnung sollte daher die Anwendung von Bestimmungen im Zusammenhang mit Steuern und Abgaben nicht berühren.
Die Struktur und die Funktionsweise der Steuerverwaltung der Mitgliedstaaten werden von dieser Richtlinie nicht berührt.
Angesichts der Tatsache, dass der Vertrag besondere Rechtsgrundlagen im Bereich der Steuern enthält, und angesichts der in diesem Bereich bereits…
Die vorliegende Verordnung gilt nicht für den Bereich der Steuern.
Diese Verordnung sollte die geltenden Vorschriften im Bereich Steuern unberührt lassen, da der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) in…
Diese Verordnung gilt nicht für Tätigkeiten, die nicht in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fallen. Diese Verordnung berührt nicht die Rechts- und…
Kein Teil dieser Verordnung sollte dahin gehend ausgelegt werden, dass er den nach anderen Rechtsakten der Union und nationalem Recht anwendbaren…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.