Erwägungsgrund 2 32024R1028
Die Behörden auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene ergreifen zunehmend Maßnahmen zur Beschaffung von Informationen von Gastgebern und Online-Plattformen für die kurzfristige Vermietung von Unterkünften, indem sie Registrierungssysteme und andere Transparenzanforderungen einführen, u. a. für Online-Plattformen für die kurzfristige Vermietung von Unterkünften. Die rechtlichen Verpflichtungen hinsichtlich der Generierung und des Austausches von Daten unterscheiden sich jedoch in Bezug auf Umfang und Häufigkeit sowie auf die damit verbundenen Verfahren deutlich innerhalb der Mitgliedstaaten und von einem Mitgliedstaat zum anderen. Die überwiegende Mehrheit der Online-Plattformen, die die Erbringung von Dienstleistungen der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften vermitteln, bieten ihre Dienste grenzüberschreitend, und zwar im gesamten Binnenmarkt an. Aufgrund unterschiedlicher Transparenzanforderungen und Anforderungen an den Datenaustausch wird das volle Ausschöpfen des Potenzials von Dienstleistungen der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften behindert und das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts beeinträchtigt. Um eine gerechte, unmissverständliche und transparente Bereitstellung von Dienstleistungen der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften im Binnenmarkt als Teil eines ausgewogenen Tourismus-Ökosystems, das Plattformen Möglichkeiten eröffnet, in dem aber auch Ziele der Politik der öffentlichen Hand respektiert werden, zu erreichen, sollten einheitliche und gezielte Vorschriften auf Unionsebene festgelegt werden.