Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die als Geldmarktfondsanlagen zulässigen Finanzderivate sollten einzig und allein der Absicherung von Zins- und Währungsrisiken dienen und sich ausschließlich auf Zinssätze, Wechselkurse, Währungen oder diese nachbildende Indizes stützen. Jede Nutzung von Derivaten für andere Zwecke und jeder andere Basiswert sollte untersagt werden. Derivate sollten nur ergänzend zur Strategie eines Geldmarktfonds eingesetzt werden und nicht als Hauptinstrumente zur Erreichung der Anlageziele dienen. Sollte ein Geldmarktfonds in Vermögenswerte investieren, die nicht auf die Fondswährung lauten, wird vom Geldmarktfondsverwalter erwartet, dass er das Währungsrisiko zur Gänze absichert und zu diesem Zweck auch Derivate einsetzt. Geldmarktfonds sollten in Finanzderivate investieren dürfen, wenn das jeweilige Instrument an einem geregelten Markt im Sinne von Artikel 50 Absatz 1 Buchstabe a, b oder c der Richtlinie 2009/65/EG oder außerbörslich (Over-the-Counter — OTC) gehandelt wird, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
das Derivat dient einzig und allein der Absicherung der mit anderen Anlagen des Geldmarktfonds verbundenen Zinssatz- oder Wechselkursrisiken;
Ein Geldmarktfonds investiert ausschließlich unter den in dieser Verordnung festgelegten Bedingungen ausschließlich in eine oder mehrere der folgenden…
Einsatz von Finanzderivaten außer in Fällen, in denen der Gebrauch solcher Instrumente einzig und allein der Absicherung der mit anderen Anlagen des ELTIF…
Zur Begrenzung der von Geldmarktfonds eingegangenen Risiken muss das Gegenparteirisiko verringert werden, indem für das Portfolio dieser Fonds klare…
Einem OGAW sollte es ausdrücklich gestattet sein, im Rahmen seiner allgemeinen Anlagepolitik oder zu Sicherungszwecken in abgeleitete Finanzinstrumente…
In Vorschriften über das Portfolio von Geldmarktfonds sollte klar festgelegt werden, in welche Kategorien von Vermögenswerten Geldmarktfonds unter welchen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.