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Wenn man bedenkt, welche Maßnahmen von internationalen Stellen wie der IOSCO und dem Rat für Finanzstabilität sowie in Rechtsvorschriften der Union einschließlich der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 und der Richtlinie 2013/14/EU des Europäischen Parlaments und des Rates getroffen wurden, damit Anleger nicht übermäßig auf Ratings zurückgreifen, ist es nicht angemessen, einem Produkt — auch Geldmarktfonds — zu untersagen, externe Ratings einzuholen oder zu finanzieren.
Ein Geldmarktfonds, der ein externes Rating in Auftrag gibt oder finanziert, muss dabei im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 handeln. Der…
Geldmarktfonds sollten die Verantwortung dafür tragen, dass nur in zulässige Vermögenswerte hoher Qualität investiert wird. Aus diesem Grund sollte ein…
Die in dieser Richtlinie vorgesehenen, einschlägigen Maßnahmen sollten die weiteren Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments…
Der Vorschlag für eine Richtlinie über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und der…
Diese Verordnung sollte für Ratings gelten, die von Ratingagenturen abgegeben wurden, die in der Gemeinschaft zugelassen sind. Diese Verordnung soll vor allem…
Mittelfristig sollte die Machbarkeit weiterer Schritte geprüft werden, um Bezugnahmen auf Ratings in Vorschriften zur Regulierung von Finanzdienstleistungen zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.