Gesetze
Gesetz wird geladen …
Für Vorhaben im Rahmen der gesonderten Prioritätsachse für Naturkatastrophen ist es notwendig, eine Ausnahmeregelung von den allgemeinen Vorschriften über den Beginn der Förderfähigkeit für solche Ausgaben einzuführen, die infolge einer Änderung des Programms förderfähig werden, um sicherzustellen, dass durch die Behörden der Mitgliedstaaten direkt nach einer Katastrophe, aber vor Änderung des operationellen Programms getroffene Maßnahmen kofinanziert werden können.
Eine gesonderte Prioritätsachse mit einem Kofinanzierungssatz von bis zu 95 % kann im Rahmen eines operationellen Programms zur Unterstützung von Vorhaben…
Gemäß Artikel 60 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 kann im Falle von Dringlichkeitsmaßnahmen aufgrund von Naturkatastrophen die Förderfähigkeit von…
Im Rahmen der gesonderten Prioritätsachse für Naturkatastrophen sollten die Vorhaben finanziert werden, die auf den Wiederaufbau als Reaktion auf…
„8. Eine gesonderte Prioritätsachse mit einem Kofinanzierungssatz von bis zu 95 % kann im Rahmen eines operationellen Programms zur Unterstützung von Vorhaben…
Gemäß Artikel 60 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 sind im Falle von Investitionsvorhaben im Landwirtschaftssektor nur Ausgaben…
Um die Förderfähigkeit der ab dem Datum, an dem die Naturkatastrophe eingetreten ist, entstandenen Kosten und getätigten Ausgaben zu ermöglichen — auch wenn…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.