Erwägungsgrund 5 32017R1201
Nachdem Beghin-Meiji und Tereos Syral einen Antrag gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatten, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer gesundheitsbezogenen Angabe hinsichtlich kurzkettiger Fructo-Oligosaccharideaus Saccharose und der Aufrechterhaltung eines normalen Stuhlgangs (Frage Nr. EFSA-Q-2015-00377) abzugeben. Die Antragsteller haben folgende Formulierung für die gesundheitsbezogene Angabe vorgeschlagen: „Aufrechterhaltung einer normalen regelmäßigen Darmtätigkeit“ oder „Aufrechterhaltung einer regelmäßigen Darmtätigkeit durch häufigeren Stuhlgang“ oder „trägt zur normalen regelmäßigen Darmtätigkeit oder zur normalen Darmfunktion bei“.