Erwägungsgrund 1 32017R1261
Mit der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 der Kommission wurden Bestimmungen zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 eingeführt, darunter Verfahren für die Genehmigung eine alternativen Verarbeitungsmethode.
Mit der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 der Kommission wurden Bestimmungen zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 eingeführt, darunter Verfahren für die Genehmigung eine alternativen Verarbeitungsmethode.