Erwägungsgrund 4 32017R1271
Bei der Lagerung neigt Kaliumnitrat (E 252) stark zur Verklumpung, was seine Verwendung in der Lebensmittelverarbeitung beeinträchtigt. Daher bedarf es eines Trennmittels, um die Rieselfähigkeit und die richtige Dosierung dieses Zusatzstoffs zu gewährleisten. Der Antragsteller hat nachgewiesen, dass die für Kaliumnitrat (E 252) zugelassenen Trennmittel nicht wirksam sind oder zu unerwünschten pH-Änderungen führen können, die sich bei der Lebensmittelverarbeitung nachteilig auswirken. Siliciumdioxid (E 551) hat sich hingegen als wirksam erwiesen, und es reagiert weder mit dem Lebensmittel noch beeinflusst es dessen weitere Verarbeitung.