Erwägungsgrund 5 32017R1271
Der Wissenschaftliche Lebensmittelausschuss legte für die Verwendung von Siliciumdioxid (E 551) und bestimmten Silicaten (Natrium-, Kalium-, Calcium- und Magnesiumsilicate) als Trennmittel den Gruppen-ADI-Wert (Acceptable Daily Intake; annehmbare tägliche Aufnahme) „not specified“ fest. Daraus folgt, dass von Siliciumdioxid (E 551) in der zur Erzielung der gewünschten technologischen Wirkung benötigten Menge keine Gesundheitsgefahr ausgeht. Die zusätzliche Exposition der Verbraucher gegenüber Siliciumdioxid (E 551) durch die Verwendung des Stoffs als Trennmittel in Kaliumnitrat (E 252) wäre begrenzt.