Erwägungsgrund 10 32014R0248VERORDNUNG (EU) Nr. 248/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Februar 2014 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 in Bezug auf die Umstellung auf unionsweite Überweisungen und Lastschriften (Text von Bedeutung für den EWR)
Aus Gründen der Rechtssicherheit und um jede etwaige Unterbrechung der Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 zu vermeiden, sollte die vorliegende…
Erwägungsgrund 14 32009R0923VERORDNUNG (EG) Nr. 923/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. September 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1692/2006 zur Aufstellung des zweiten „Marco Polo“-Programms über die Gewährung von Finanzhilfen der Gemeinschaft zur Verbesserung der Umweltfreundlichkeit des Güterverkehrssystems („Marco Polo II“) (Text von Bedeutung für den EWR)
Um die Maßnahmen gemäß dieser Verordnung möglichst schnell durchführen zu können, sollte die Verordnung so bald wie möglich nach ihrem Erlass in Kraft treten —
Erwägungsgrund 11 32016R2339VERORDNUNG (EU) 2016/2339 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Dezember 2016 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union in Bezug auf Waren, die das Zollgebiet der Union vorübergehend auf dem See- oder Luftweg verlassen haben
Diese Verordnung sollte so bald wie möglich in Kraft treten, um unverzüglich eine wirksame Überwachung der Waren zu gewährleisten —
Erwägungsgrund 5 32016R1710VERORDNUNG (EU) 2016/1710 DES RATES vom 27. September 2016 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 über spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus
Damit die Wirksamkeit der in der vorliegenden Verordnung vorgesehenen Maßnahmen gewährleistet ist, sollte die vorliegende Verordnung sofort in Kraft treten —
Erwägungsgrund 4 32010R0119VERORDNUNG (EU) Nr. 119/2010 DER KOMMISSION vom 9. Februar 2010 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1233/2009 über eine besondere Marktstützungsmaßnahme im Milchsektor
Um so bald wie möglich eine einheitliche und gleichzeitige Anwendung in der gesamten Union zu gewährleisten, sollte diese Verordnung unverzüglich in Kraft…
Erwägungsgrund 6 32016R2340VERORDNUNG (EU) 2016/2340 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Dezember 2016 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte im Hinblick auf den Geltungsbeginn (Text von Bedeutung für den EWR)
In Anbetracht des äußerst knappen Zeitraums bis zum Geltungsbeginn der Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 sollte die vorliegende Verordnung…