VERORDNUNG (EU) 2026/1881 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. Juli 2026 über eine vorübergehende Ausnahme von bestimmten Vorschriften der Richtlinie 2002/58/EG hinsichtlich der Verwendung von Technologien durch Anbieter nummernunabhängiger interpersoneller Kommunikationsdienste zur Verarbeitung personenbezogener und anderer Daten zwecks Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet (Text von Bedeutung für den EWR)
Angesichts der Notwendigkeit, im Hinblick auf das Auslaufen der Verordnung (EU) 2021/1232 rasch Rechtssicherheit zu gewährleisten, sollte die vorliegende Verordnung so bald wie möglich in Kraft treten.
Erwägungsgrund 43 32026R1881
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