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Unbeschadet der Pflicht des Lieferanten, mit jeder Einheit eines Produkts ein gedrucktes Etikett zu liefern, könnte angesichts der Fortschritte bei den digitalen Technologien die Möglichkeit bestehen, zusätzlich zu dem gedruckten Energieetikett elektronische Etiketten zu verwenden. Der Händler sollte ebenfalls in der Lage sein, das Produktdatenblatt aus der Produktdatenbank herunterzuladen.
Der Lieferant stellt sicher, dass mit jeder einzelnen Einheit von in Verkehr gebrachten Produkten unentgeltlich korrekte gedruckte Etiketten sowie…
Lieferanten haben den Händlern zusätzlich elektronische Etiketten und Datenblätter unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, wenn sie Produkte in Verkehr bringen,…
Wenn ein Lieferant ein Produkt in Verkehr bringt, sollte jeder Einheit des Produkts ein Etikett in Papierform beiliegen, das den Anforderungen des einschlägigen…
Wenn der Händler ungeachtet des Artikels 3 Absatz 1 über kein Produktdatenblatt verfügt, fordert er es gemäß Artikel 3 Absatz 2 vom Lieferanten an oder, falls…
Um die Entscheidung für nachhaltigere Produkte zu erleichtern, sollten die Etiketten erforderlichenfalls deutlich sichtbar und erkennbar angebracht werden. Sie…
Die Bereitstellung korrekter, sachdienlicher und vergleichbarer Informationen über den spezifischen Energieverbrauch von energieverbrauchsrelevanten Produkten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.