Erwägungsgrund 20 32026R1392
Um jedoch im Falle extremer Wetter- und Klimabedingungen eine größere Flexibilität in Bezug auf FVG der Kategorie „quellengesichert“ zu gewährleisten, sollten die zuständigen Behörden die Möglichkeit haben, nach Genehmigung durch die Kommission Unternehmer zu ermächtigen, Ausgangsmaterial zur Erzeugung von FVG dieser Kategorie für bestimmte Arten zuzulassen.