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Kaliumpolyaspartat wirkt als Stabilisator gegen die Ausfällung von Tartratkristallen in Wein (rot, rosé und weiß). Es verbessert die Lagerfähigkeit und Stabilität des Weines und hat keinen Einfluss auf dessen sensorische Eigenschaften. Daher sollte Kaliumpolyaspartat in die EU-Liste der Lebensmittelzusatzstoffe aufgenommen werden, und es sollte ihm die E-Nummer E 456 zugewiesen werden, um die Zulassung dieses Zusatzstoffes als Stabilisator in Wein in den besonderen Bestimmungen der einschlägigen Unionsvorschriften zu ermöglichen.
Am 24. Februar 2015 wurde ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von Kaliumpolyaspartat als Stabilisator in Wein gestellt. Der Antrag wurde gemäß Artikel 4 der…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat die Sicherheit von Kaliumpolyaspartat als Lebensmittelzusatzstoff bewertet und gelangte in ihrer…
Im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 wird nach dem Eintrag für den Lebensmittelzusatzstoff E 452(iv) folgender neuer Eintrag eingefügt: „E 456…
Die Spezifikation für Kaliumpolyaspartat (E 456) sollten bei dessen erstmaliger Aufnahme in die EU-Liste der Lebensmittelzusatzstoffe in Anhang II der…
Aus diesem Grund sollte die Verwendung von Kaliumcarbonat (E 501) als Stabilisator und Säureregulator für die Lebensmittelkategorie 04.1.2 „Obst und Gemüse,…
In Anhang II Teil B der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 wird unter Nummer 3 „Andere Zusatzstoffe als Farbstoffe und Süßungsmittel“ nach dem Eintrag für den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.