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Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat die Sicherheit von Kaliumpolyaspartat als Lebensmittelzusatzstoff bewertet und gelangte in ihrer Stellungnahme vom 9. März 2016 zu dem Schluss, dass die vorgeschlagene Verwendung in Wein bei einer Verwendungshöchstmenge von 300 mg/l und bei üblichen Mengen von 100-200 mg/l keine Sicherheitsbedenken aufwirft.
Kaliumpolyaspartat wirkt als Stabilisator gegen die Ausfällung von Tartratkristallen in Wein (rot, rosé und weiß). Es verbessert die Lagerfähigkeit und…
Am 24. Februar 2015 wurde ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von Kaliumpolyaspartat als Stabilisator in Wein gestellt. Der Antrag wurde gemäß Artikel 4 der…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat die Sicherheit von L-HPC als Lebensmittelzusatzstoff bewertet und gelangte in ihrem Gutachten vom 20.…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „die Behörde“) nahm 2008 eine Bewertung der Sicherheit von Extrakt aus Rosmarin (E 392) bei…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit bewertete die Sicherheit von Polyvinylpyrrolidon-Vinylacetat-Copolymer bei der Verwendung als…
Am 12. Februar 2015 veröffentlichte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) ein Gutachten über die Sicherheit der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.