Erwägungsgrund 2 32017R1410
Folglich besteht ein potenzielles Risiko für die menschliche Gesundheit, und diese Stoffe sollten daher in kosmetischen Mitteln verboten werden.
Folglich besteht ein potenzielles Risiko für die menschliche Gesundheit, und diese Stoffe sollten daher in kosmetischen Mitteln verboten werden.