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Der Wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ (SCCS) kam in seiner Stellungnahme vom 26./27. Juni 2012 zu dem Schluss, dass 3- und 4-(4-Hydroxy-4-methylpentyl)-3-cyclohexen-1-carbaldehyd (HICC), INCI-Bezeichnung Hydroxyisohexyl 3-Cyclohexene Carboxaldehyde, 2,6-Dihydroxy-4-methyl-benzaldehyd (Atranol) und 3-Chloro-2,6-dihydroxy-4-methyl-benzaldehyd (Chloratranol) nicht in kosmetischen Mitteln verwendet werden sollten, da sie in den letzten Jahren von allen allergenen Duftstoffen am meisten Kontaktallergien ausgelöst haben.
Der SCCS bestätigte, dass Methylparaben und Ethylparaben bei der zulässigen Höchstkonzentration sicher sind. Außerdem merkte der SCCS an, die Industrie habe nur…
Der Wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ (SCCS) nahm am 15. Dezember 2015 eine Stellungnahme zur Sicherheit von Methylisothiazolinon an. Der SCCS…
Bei ihren Beratungen über CMI und MI im Verhältnis von 3:1 sowie über die einzelnen Bestandteile CMI und MI stellte die Untergruppe „Chemikalien“ unter…
Der Wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ (SCCS) kam in seiner Stellungnahme vom 18. September 2012 , die am 23. September 2014 überarbeitet…
Der Wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ („SCCS“) kam in seiner Stellungnahme vom 18. Juni 2013 zu dem Schluss, dass die Verwendung von…
Der Wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ (SCCS) nahm am 12. Dezember 2013 eine Stellungnahme zur Sicherheit von Methylisothiazolinon (nur in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.