Erwägungsgrund 2 32017R1413
Der Wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ (SCCS) kam in seiner Stellungnahme vom 18. September 2012, die am 23. September 2014 überarbeitet wurde, zu dem Schluss, dass die Verwendung von Zinkoxid in unbeschichteter Nicht-Nanoform als Farbstoff in auf die Haut aufzutragenden kosmetischen Mitteln sicher ist. Der SCCS befand jedoch ferner, dass angesichts von durch Inhalation von Zinkoxidpartikeln hervorgerufenen Lungenentzündungen eine Verwendung von Zinkoxid in kosmetischen Mitteln, die zu einer Exposition der Lunge des Verbrauchers gegenüber Zinkoxid durch Inhalation führt, bedenklich sei.