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Gemäß Artikel 16 der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sind Wirkstoffe, die ein erhebliches Risiko für bzw. durch die aquatische Umwelt darstellen, auf Unionsebene als prioritäre Stoffe definiert und in Anhang X der genannten Richtlinie aufgeführt. Daher sollten diese aufgelisteten prioritären Stoffe nicht als Wirkstoffe mit geringem Risiko gelten.
Es wurden weitere Stoffe identifiziert, die ein erhebliches Risiko für bzw. durch die aquatische Umwelt auf Unionsebene darstellen, und gemäß den in Artikel 16…
In der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft…
„prioritäre Stoffe“ : Stoffe, die in Anhang I Teil A der Richtlinie 2008/105/EG aufgeführt sind, das heißt Stoffe, die ein erhebliches Risiko für oder durch die…
Es ist erforderlich, zwischen gefährlichen Stoffen, deren Eintrag verhindert werden sollte, und anderen Schadstoffen zu unterscheiden, deren Eintrag begrenzt…
Mit der Entscheidung 2455/2001/EG wurde die erste Liste von 33 Stoffen und Stoffgruppen festgelegt, die als prioritär für Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene…
Anhang II Nummer 5 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 erhält folgende Fassung: „5. Wirkstoffe mit geringem Risiko 5.1. Wirkstoffe, die keine Mikroorganismen sind…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.