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Die Kriterien in Bezug auf Persistenz und Biokonzentration könnten angesichts des derzeitigen wissenschaftlichen und technischen Kenntnisstands verhindern, dass bestimmte auf natürliche Weise vorkommende Stoffe, die ein wesentlich geringeres Risiko darstellen als andere Wirkstoffe, wie bestimmte pflanzliche Stoffe oder Mineralstoffe, als Wirkstoffe mit geringem Risiko genehmigt werden. Daher sollten solche Stoffe als Wirkstoffe mit geringem Risiko genehmigt werden dürfen, wenn sie den Bestimmungen des Artikels 22 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 genügen.
Die Kommission kann die Kriterien für die Genehmigung eines Wirkstoffs als Wirkstoffe mit geringem Risiko gemäß Artikel 78 Absatz 1 Buchstabe a überprüfen und…
Handelt es sich bei allen Wirkstoffen in einem Pflanzenschutzmittel um Wirkstoffe mit geringem Risiko gemäß Artikel 22, so wird dieses Produkt als…
Wirkstoffe im Sinne des Artikels 2 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 umfassen Mikroorganismen, deren Eigenschaften sich von denjenigen chemischer Stoffe…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 soll das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, die Wirkstoffe mit geringem Risiko enthalten, erleichtert werden,…
Anhang II Nummer 5 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 erhält folgende Fassung: „5. Wirkstoffe mit geringem Risiko 5.1. Wirkstoffe, die keine Mikroorganismen sind…
Bei der Bewertung eines Wirkstoffs kann sich herausstellen, dass dieser Wirkstoff ein wesentlich niedrigeres Risiko darstellt als andere Stoffe. Um die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.