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1. Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
2. Sie gilt ab dem Tag des Inkrafttretens, ausgenommen — die Absätze 1, 2 und 3 des Anhangs, die ab dem 1. März 2018 anwendbar sind, und — Absatz 4 Buchstabe a des Anhangs, der in Bezug auf die folgenden Stoffe ab 1. März 2018 anwendbar ist: Bisphenol A; [Phenol, dodecyl-, verzweigt]; [Phenol, 2-dodecyl-, verzweigt]; [Phenol, 3-dodecyl-, verzweigt]; [Phenol, 4-dodecyl-, verzweigt]; Phenol, (tetrapropenyl) Derivate]; Chlorphacinon (ISO); Coumatetralyl (ISO); Difenacoum (ISO); Flocoumafen (ISO); Dinatriumoctaborat wasserfrei; Dinatriumoctaborat Tetrahydrat; Bromadiolon (ISO); Difethialon; [Perfluornonan-1-säure und ihre Natrium- und Ammoniumsalze]; Dicyclohexylphthalat und Triflumizol (ISO).
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2018. Anhang III…
1. Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Artikel 2 Absatz 2 gilt ab dem 1. Januar…
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Absatz 3 Buchstabe b Nummer 2 Buchstabe h…
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Nummer 2 des Anhangs gilt ab dem 23. August…
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 10. August 2015, mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.