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A. THEMEN UND DAZUGEHÖRIGE VARIABLEN 1. Für das Bezugsjahr 2018 sind Daten für folgende, der Aufstellung in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 entnommene Themen bereitzustellen: a) IKT-Systeme und ihre Nutzung in Unternehmen; b) Nutzung des Internets und anderer elektronischer Netze durch Unternehmen; c) elektronischer Handel; d) e-Business-Prozesse und organisatorische Aspekte; e) IKT-Kompetenz in der Unternehmenseinheit und Notwendigkeit von IKT-Kenntnissen; f) Zugang zu und Nutzung von Technologien, die jederzeit und überall die Verbindung mit dem Internet oder anderen Netzen ermöglichen (allgegenwärtige Konnektivität). · 2. Folgende Unternehmensvariablen sind zu erheben: a) IKT-Systeme und ihre Nutzung in Unternehmen i) für alle Unternehmen: — Nutzung von Computern; · ii) für Unternehmen, die Computer nutzen: — (fakultativ) Beschäftigte oder Prozentsatz der Gesamtzahl der Beschäftigten, die einen Computer für Arbeitszwecke nutzen. · · b) Nutzung des Internets und anderer elektronischer Netze durch Unternehmen i) für Unternehmen, die Computer nutzen: — Internetzugang; · ii) für Unternehmen mit Internetzugang: — Beschäftigte oder Prozentsatz der Gesamtzahl der Beschäftigen, die Computer mit Internetzugang für Arbeitszwecke nutzen; — Internetanschluss: Jede Art von Festanschluss; — Internetanschluss: Bereitstellung tragbarer Geräte, die eine mobile Verbindung über Mobilfunknetze für Arbeitszwecke ermöglichen; — Vorhandensein einer eigenen Website; — Bezahlung von Werbeinhalten im Internet; · iii) für Unternehmen, die über eine beliebige Art eines festen Internetanschlusses verfügen: — maximale vertraglich vereinbarte Downloadgeschwindigkeit der schnellsten festen Internetverbindung, in Mbit/s in den Spannen: [0, < 2], [2, < 10], [10, < 30], [30, < 100], [≥ 100]; · iv) für Unternehmen, die ihren Beschäftigten tragbare Geräte zur Verfügung stellen, die eine mobile Verbindung über Mobilfunknetze für Arbeitszwecke ermöglichen: — Beschäftigte oder Prozentsatz der Gesamtzahl der Beschäftigen, die ein tragbares Gerät vom Unternehmen erhielten, das eine Internetverbindung über Mobilfunknetze für Arbeitszwecke ermöglicht; — Bereitstellung tragbarer Geräte für den Zugriff auf das E-Mail-System des Unternehmens; — Bereitstellung tragbarer Geräte für den Zugriff auf Dokumente des Unternehmens und deren Bearbeitung; — Bereitstellung tragbarer Geräte für die Nutzung von Unternehmens-Softwareanwendungen; · v) für Unternehmen mit eigener Website Angaben zur Bereitstellung folgender Funktionen: — Beschreibung von Waren oder Dienstleistungen, Preislisten; — Online-Bestellung, -Reservierung oder -Buchung; — Möglichkeit für Nutzer, Waren oder Dienstleistungen online zu gestalten oder an ihren Bedarf anzupassen; — Verfolgungsfunktion oder Statusinformationen für aufgegebene Bestellungen; — personalisierte Website-Inhalte für regelmäßige/wiederkehrende Nutzer; — Links oder Verweise auf die Profile des Unternehmens in sozialen Medien; · vi) für Unternehmen, die im Internet unter Verwendung einer der folgenden Werbemethoden Werbeinhalte bezahlen: — Werbemethode auf der Grundlage der Webseiteninhalte oder der von Nutzern gesuchten Stichworte; — Werbemethode auf der Grundlage der Verfolgung vergangener Aktivitäten der Nutzer oder ihres Profils; — Werbemethode auf der Grundlage der Geolokalisierung der Nutzer; — andere, oben nicht angegebene Werbemethoden im Internet. · · c) elektronischer Handel i) für Unternehmen, die Computer nutzen: — Entgegennahme von Bestellungen für Waren oder Dienstleistungen über Websites oder Apps (Web-Verkäufe) im vorausgegangenen Kalenderjahr; — Entgegennahme von Bestellungen für Waren oder Dienstleistungen über EDI-Systeme (EDI-Verkäufe) im vorausgegangenen Kalenderjahr; — (fakultativ) Aufgabe von Bestellungen für Waren oder Dienstleistungen über Websites, Apps oder EDI-Systeme im vorausgegangenen Kalenderjahr; · ii) für Unternehmen, die im vorausgegangenen Kalenderjahr über Websites oder Apps aufgegebene Bestellungen entgegengenommen haben: — Umsatzwert in absoluten Zahlen oder als Prozentanteil am Gesamtumsatz der Verkäufe im elektronischen Handel, der auf Bestellungen über Websites oder Apps zurückgeht, im vorausgegangenen Kalenderjahr; — Prozentanteil des Umsatzes aus über Websites oder Apps entgegengenommenen Bestellungen, aufgeschlüsselt nach Verkäufen an private Verbraucher (Handel zwischen Unternehmen und Verbrauchern: B2C), und Verkäufe an andere Unternehmen (Handel zwischen Unternehmen: B2B), und Verkäufe an Behörden (Handel mit Behörden B2G), im vorausgegangenen Kalenderjahr; — Entgegennahme von Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen über eigene Websites oder Apps des Unternehmens (auch die von Muttergesellschaften oder verbundenen Unternehmen, Extranets) im vorausgegangenen Kalenderjahr; — Entgegennahme von Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen über Websites oder Apps elektronischer Marktplätze, die von mehreren Unternehmen für den Waren- und Dienstleistungsverkehr gemeinsam genutzt werden, im vorausgegangenen Kalenderjahr; — Prozentanteil des Umsatzes aus über Websites oder Apps im vorausgegangenen Kalenderjahr aufgegebenen Bestellungen, aufgeschlüsselt nach Bestellungen, die über eigene Websites oder Apps des Unternehmens (auch die von Muttergesellschaften oder verbundenen Unternehmen, Extranets) entgegengenommen werden, und Bestellungen, die über von mehreren Unternehmen für den Waren- und Dienstleistungsverkehr gemeinsam genutzten Websites oder Apps elektronischer Marktplätze entgegengenommen werden; · iii) für Unternehmen, die im vorausgegangenen Kalenderjahr über EDI-Systeme aufgegebene Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen entgegengenommen haben: — Umsatzwert oder Prozentanteil des Gesamtumsatzes der Verkäufe im elektronischen Handel im vorausgegangenen Kalenderjahr, der auf Bestellungen über EDI-Systeme zurückgeht; · iv) für Unternehmen, die im vorausgegangenen Kalenderjahr Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen über Websites, Apps oder EDI-Systeme (außer per manuell geschriebener E-Mail) aufgegeben haben; — (fakultativ) Aufgabe von Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen über Websites oder Apps im vorausgegangenen Kalenderjahr; — (fakultativ) Aufgabe von Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen über EDI-Systeme im vorausgegangenen Kalenderjahr; — (fakultativ) Aufgabe von Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen, deren Wert mindestens 1 % des Gesamteinkaufswertes ausmacht, über Websites, Apps oder EDI-Systeme im vorausgegangenen Kalenderjahr. · · d) e-Business-Prozesse und organisatorische Aspekte i) für Unternehmen, die Computer nutzen: — Nutzung der 3D-Drucker des Unternehmens im vorausgegangenen Kalenderjahr; — Nutzung von Druckereidienstleistungen, die von anderen Unternehmen bereitgestellt werden, im vorausgegangenen Kalenderjahr; — (fakultativ) Nutzung von Industrierobotern; — (fakultativ) Nutzung von Service-Robotern; — (fakultativ) Big-Data-Analyse unter Verwendung der Unternehmensdaten aus intelligenten Geräten oder Sensoren als Datenquelle, im vorausgegangenen Kalenderjahr; — (fakultativ) Big-Data-Analyse unter Verwendung von Geolokalisierungsdaten als Datenquelle, im vorausgegangenen Kalenderjahr; — (fakultativ) Big-Data-Analyse unter Verwendung aus den sozialen Medien generierter Daten als Datenquelle, im vorausgegangenen Kalenderjahr; — (fakultativ) Big-Data-Analyse unter Verwendung anderer, unter dieser Ziffer nicht aufgeführter Daten als Datenquelle, im vorausgegangenen Kalenderjahr; — Rechnungen, die als elektronische Rechnungen in einem für eine automatische Verarbeitung geeigneten Standardformat (e-Invoices) versendet wurden, ausgenommen die Übermittlung von PDF-Dateien, im vorausgegangenen Kalenderjahr; — Rechnungen, die als elektronische Rechnungen in einem für eine automatische Verarbeitung ungeeigneten Standardformat versendet wurden, einschließlich der Übermittlung von PDF-Dateien, im vorausgegangenen Kalenderjahr; — Rechnungen, die in Papierform versendet wurden, im vorausgegangenen Kalenderjahr; — (fakultativ) Rechnungen, die als elektronische Rechnungen in einem für eine automatische Verarbeitung geeigneten Standardformat (e-Invoices) empfangen wurden, ausgenommen die Übermittlung von PDF-Dateien, im vorausgegangenen Kalenderjahr; — (fakultativ) Rechnungen, die als elektronische Rechnungen in einem für eine automatische Verarbeitung ungeeigneten Standardformat empfangen wurden, einschließlich der Übermittlung von PDF-Dateien, im vorausgegangenen Kalenderjahr; — (fakultativ) Rechnungen, die in Papierform empfangen wurden, im vorausgegangenen Kalenderjahr; · ii) für Unternehmen, die im vorausgegangenen Kalenderjahr den 3D-Druck nutzten: — Druck von Prototypen oder Modellen für den Verkauf; — Druck von Prototypen oder Modellen für den internen Gebrauch; — Druck von Waren für den Verkauf, ohne Prototypen oder Modelle; — Druck von Waren für den Gebrauch in den Produktionsprozessen des Unternehmens, ohne Prototypen und Modelle; · iii) für Unternehmen, die Service-Roboter nutzen: — (fakultativ) Nutzung für Überwachungs-, Sicherheits- oder Inspektionsaufgaben; — (fakultativ) Nutzung für die Beförderung von Personen oder Waren; — (fakultativ) Nutzung für Reinigungs- oder Abfallentsorgungsaufgaben; — (fakultativ) Nutzung für Lagerverwaltungssysteme; — (fakultativ) Nutzung für Montagearbeiten durch Service-Roboter; — (fakultativ) Nutzung für Büro-Roboter-Aufgaben; — (fakultativ) Nutzung für Bauarbeiten oder zur Reparatur von Schäden; · iv) für Unternehmen, die Big-Data-Analysen durchführen, im vorausgegangenen Kalenderjahr: — (fakultativ) Durchführung der Big-Data-Analyse durch Mitarbeiter des Unternehmens im vorausgegangenen Kalenderjahr; — (fakultativ) Durchführung der Big-Data-Analyse durch externe Dienstleister im vorausgegangenen Kalenderjahr; · v) (fakultativ) für Unternehmen, die elektronische Rechnungen in einem für eine automatische Verarbeitung geeigneten Standardformat (e-Invoices) verschickt haben, ausgenommen die Übermittlung von PDF-Dateien, im vorausgegangenen Kalenderjahr; — (fakultativ) prozentualer Anteil der e-Invoices an allen versandten Rechnungen, oder Prozentsatz der e-Invoices von allen versandten Rechnungen in folgenden Spannen: [0, < 10], [10, < 25], [25, < 50], [50, < 75], [≥ 75], im vorausgegangenen Kalenderjahr; — (fakultativ) an andere Unternehmen versandte e-Invoices (Business to Business: B2B), im vorausgegangenen Kalenderjahr; — (fakultativ) an Behörden Unternehmen versandte e-Invoices (Business to Government: B2G), im vorausgegangenen Kalenderjahr; — (fakultativ) an private Verbraucher versandte e-Invoices (Business to Consumers: B2C), im vorausgegangenen Kalenderjahr; · vi) für Unternehmen, die elektronische Rechnungen in einem für eine automatische Verarbeitung geeigneten Standardformat (e-Invoices) erhalten haben, ausgenommen die Übermittlung von PDF-Dateien, im vorausgegangenen Kalenderjahr; — (fakultativ) prozentualer Anteil der e-Invoices an allen eingegangenen Rechnungen, oder Prozentsatz der e-Invoices von allen eingegangenen Rechnungen in folgenden Spannen: [0, < 10], [10, < 25], [25, < 50], [50, < 75], [≥ 75], im vorausgegangenen Kalenderjahr. · · e) IKT-Kompetenz in der Unternehmenseinheit und Notwendigkeit von IKT-Kenntnissen i) für Unternehmen, die Computer nutzen: — Beschäftigung von IKT-Fachleuten; — Durchführung beliebiger Arten von Schulungen zur Schaffung oder Verbesserung IKT-bezogener Kompetenzen für IKT-Fachleute im vorausgegangenen Kalenderjahr; — Durchführung beliebiger Arten von Schulungen zur Schaffung oder Verbesserung IKT-bezogener Kompetenzen für sonstige Beschäftigte im vorausgegangenen Kalenderjahr; — Einstellung oder versuchte Einstellung von IKT-Fachleuten im vorausgegangenen Kalenderjahr; — Durchführung nachfolgender IKT-Funktionen im vorausgegangenen Kalenderjahr (untergliedert in „hauptsächlich durch eigene Beschäftigte, einschließlich der Beschäftigten von Muttergesellschaften oder verbundenen Unternehmen“; „hauptsächlich durch externe Dienstleister“; „nicht zutreffend“): — Wartung der IKT-Infrastruktur (Server, Computer, Drucker, Netzwerke); — Unterstützung für Bürosoftware; — Entwicklung von ERP-Software/-Systemen; — Unterstützung für ERP-Software/-Systeme; — Entwicklung von Weblösungen; — Unterstützung für Weblösungen; — IKT-Sicherheit und Datenschutz:; · · ii) für Unternehmen, die Computer nutzen und im vorausgegangen Kalenderjahr IKT-Fachleute eingestellt oder einzustellen versucht haben: — schwer zu besetzende offene Stellen für IKT-Fachleute. · · f) Zugang zu und Nutzung von Technologien, die jederzeit und überall die Verbindung mit dem Internet oder anderen Netzen ermöglichen (allgegenwärtige Konnektivität) i) für Unternehmen mit Internetzugang: — Nutzung von Cloud-Computing-Dienstleistungen, ausgenommen kostenlose Dienstleistungen; · ii) für Unternehmen mit Internetzugang, die Cloud-Computing-Dienstleistungen erwerben: — Nutzung von E-Mail als Cloud-Computing-Dienstleistung; — Nutzung von Bürosoftware als Cloud-Computing-Dienstleistung; — Hosting der Unternehmensdatenbank(en) als Cloud-Computing-Dienstleistung; — Speichern von Dateien als Cloud-Computing-Dienstleistung; — Nutzung von Software-Anwendungen für Finanzen oder Buchhaltung als Cloud-Computing-Dienstleistung; — Nutzung von Anwendungsprogrammen zur Kundenpflege (CRM-Software zur Verwaltung von Informationen über Kunden) als Cloud-Computing-Dienstleistung; — Nutzung von Rechenkapazität zum Betrieb der unternehmenseigenen Software als Cloud-Computing-Dienstleistung; — Nutzung von Cloud-Computing-Dienstleistungen aus gemeinsam genutzten Servern von Dienstleistern; — Nutzung von Cloud-Computing-Dienstleistungen aus Servern von Dienstleistern, die ausschließlich für das Unternehmen bestimmt sind. · · · 3. Folgende Hintergrundinformationen sind von allen Unternehmen zu erheben oder aus alternativen Quellen zu gewinnen: — Hauptwirtschaftszweig des Unternehmens im vorausgegangenen Kalenderjahr; — durchschnittliche Beschäftigtenzahl im vorausgegangenen Kalenderjahr; — Gesamtwert des Umsatzes im vorausgegangenen Kalenderjahr (ohne Umsatzsteuer). · B. GELTUNGSBEREICH Die Variablen nach Teil A Absätze 2 und 3 sind für folgende Kategorien von Unternehmen zu erheben: 1. Wirtschaftszweig: Unternehmen, die unter folgende Kategorien der NACE Rev. 2 fallen: Kategorie der NACE Rev. 2 Bezeichnung Abschnitt C Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren Abschnitte D, E Energieversorgung, Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen Abschnitt F Baugewerbe/Bau Abschnitt G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen Abschnitt H Verkehr und Lagerei Abschnitt I Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie; Abschnitt J Information und Kommunikation Abschnitt L Grundstücks- und Wohnungswesen Abteilungen 69-74 Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen Abschnitt N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen Gruppe 95.1 Reparatur von Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten · 2. Unternehmensgröße: Unternehmen mit 10 oder mehr Beschäftigten; die Einbeziehung von Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten ist fakultativ. 3. Geografischer Erfassungsbereich: Unternehmen im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats. C. BEZUGSZEITRÄUME Der Bezugszeitraum für die Variablen, die sich auf das vorausgegangene Kalenderjahr beziehen, ist 2017. Für die übrigen Angaben ist der Bezugszeitraum 2018. D. UNTERGLIEDERUNGEN DER DATEN Für die in Teil A Absatz 2 genannten Themen und die dazugehörigen Variablen sind folgende Hintergrundvariablen zu erheben: 1. Aufschlüsselung nach Wirtschaftszweigen: gemäß den folgenden Aggregaten der NACE Rev. 2: Aggregation gemäß NACE Rev. 2 für eventuelle Berechnung nationaler Aggregate 10 + 11 + 12 + 13 + 14 + 15 + 16 + 17 + 18 19 + 20 + 21 + 22 + 23 24 + 25 26 + 27 + 28 + 29 + 30 + 31 + 32 + 33 35 + 36 + 37 + 38 + 39 41 + 42 + 43 45 + 46 + 47 47 49 + 50 + 51 + 52 + 53 55 58 + 59 + 60 + 61 + 62 + 63 68 69 + 70 + 71 + 72 + 73 + 74 77 + 78 + 79 + 80 + 81 + 82 26.1 + 26.2 + 26.3 + 26.4 + 26.8 + 46.5 + 58.2 + 61 + 62 + 63.1 + 95.1 Aggregation gemäß NACE Rev. 2 für eventuelle Berechnung europäischer Aggregate 10 + 11 + 12 13 + 14 + 15 16 + 17 + 18 26 27 + 28 29 + 30 31 + 32 + 33 45 46 55 + 56 58 + 59 + 60 61 62 + 63 77 + 78 + 80 + 81 + 82 79 95.1 2. Aufschlüsselung nach Größenklassen: Die Daten sind nach der Beschäftigtenzahl in folgende Klassen aufzuschlüsseln: Größenklasse 10 oder mehr Beschäftigte 10 bis 49 Beschäftigte 50 bis 249 Beschäftigte 250 oder mehr Beschäftigte Wenn eine Erfassung vorgenommen wird, sind die Daten gemäß folgender Tabelle aufzuschlüsseln: Größenklasse 0 bis 9 Beschäftigte (fakultativ) 2 bis 9 Beschäftigte (fakultativ) 0 bis 1 Beschäftigte (fakultativ) E. PERIODIZITÄT Die in diesem Anhang festgelegten Daten sind einmalig für 2018 vorzulegen. F. FRISTEN FÜR DIE ÜBERMITTLUNG DER ERGEBNISSE 1. Die — gegebenenfalls als vertraulich oder unzuverlässig gekennzeichneten — aggregierten Daten im Sinne des Artikels 6 und des Anhangs I Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 sind bis zum 5. Oktober 2018 an Eurostat zu übermitteln. Bis zu diesem Stichtag sind die Datensätze fertigzustellen, zu validieren und anzunehmen. 2. Die Metadaten im Sinne des Artikels 6 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 sind vor dem 31. Mai 2018 an Eurostat zu übermitteln. 3. Der Bericht zur Qualität der übermittelten Daten im Sinne des Artikels 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 ist bis zum 5. November 2018 an Eurostat zu übermitteln. 4. Die Daten und Metadaten sind gemäß dem von Eurostat vorgegebenen Standardaustauschformat über die zentrale Kontaktstelle an Eurostat zu übermitteln. Bei der Bereitstellung der Metadaten und des Qualitätsberichts ist die von Eurostat definierte Metadatenstruktur zu verwenden.
A. THEMEN UND DAZUGEHÖRIGE VARIABLEN 1. Für das Bezugsjahr 2017 sind Daten für folgende, der Aufstellung in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 entnommene…
A. Themen und dazugehörige Variablen 1. Für das Bezugsjahr 2016 sind Daten für folgende, der Aufstellung in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 entnommene…
A. Themen und dazugehörige Variablen 1. Für das Bezugsjahr 2019 sind Daten für folgende, der Aufstellung in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 entnommene…
1. THEMEN UND DAZUGEHÖRIGE VARIABLEN a) Für das Bezugsjahr 2015 sind Daten für die aus der Aufstellung in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 ausgewählten…
1. THEMEN UND DAZUGEHÖRIGE VARIABLEN a) Für das Bezugsjahr 2014 sind Daten für die aus der Aufstellung in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 ausgewählten…
1. THEMEN UND DAZUGEHÖRIGE VARIABLEN a) Für das Bezugsjahr 2012 sind Daten für die aus der Aufstellung in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 ausgewählten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.