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Verordnung (EU) 2017/172 der Kommission vom 1. Februar 2017 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 hinsichtlich der Parameter für die Umwandlung tierischer Nebenprodukte in Biogas oder Kompost, die Bedingungen für die Einfuhr von Heimtierfutter und für die Ausfuhr von verarbeiteter Gülle (Text von Bedeutung für den EWR)
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