Erwägungsgrund 1 32017R0172
Die Verordnung (EU) Nr. 142/2011 der Kommission enthält Vorschriften zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009, einschließlich der Parameter für die Umwandlung tierischer Nebenprodukte in Biogas oder Kompost, der Bedingungen für das Inverkehrbringen von eingeführtem Heimtierfutter und der Vorschriften für die Ausfuhr von Material der Kategorie 2.