Erwägungsgrund 4 32017R1770
Die Befugnis zur Änderung der Listen in Anhang I der vorliegenden Verordnung sollte angesichts der besonderen Bedrohung des internationalen Friedens und der internationalen Sicherheit, die von der Situation in Mali ausgeht, und um Kohärenz mit dem Verfahren zur Änderung und Überprüfung des Anhangs des Beschlusses (GASP) 2017/1775 herzustellen, vom Rat ausgeübt werden.