Erwägungsgrund 2 32017R1858
Am 5. August 2017 und am 11. September 2017 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (im Folgenden „VN-Sicherheitsrat“) die Resolutionen 2371 (2017) bzw. 2375 (2017) verabschiedet, in denen er größte Besorgnis über die von der Demokratischen Volksrepublik Korea (DVRK) am 3. Juli 2017 und 28. Juli 2017 durchgeführten Tests ballistischer Flugkörper und über den von ihr am 2. September 2017 durchgeführten Nuklearversuch zum Ausdruck gebracht und neue Maßnahmen gegen die DVRK verhängt hat. Diese Maßnahmen dienen der weiteren Verschärfung der restriktiven Maßnahmen, die der VN-Sicherheitsrat mit den Resolutionen 1718 (2006), 1874 (2009), 2087 (2013), 2094 (2013), 2270 (2016), 2321 (2016) und 2356 (2017) verhängt hat.