Erwägungsgrund 3 32017R1858
Am 14. September 2017 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2017/1562 und am 10. Oktober 2017 den Beschluss (GASP) 2017/1838 angenommen, mit denen der Beschluss (GASP) 2016/849 geändert wurde, um die mit den Resolutionen 2371 (2017) und 2375 (2017) des VN-Sicherheitsrats verhängten neuen Maßnahmen umzusetzen.