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Die Kommission überwacht fortlaufend die Maßnahmen zur Gasversorgungssicherheit und erstattet der Koordinierungsgruppe „Gas“ regelmäßig Bericht. Die Kommission überwacht fortlaufend die Exposition des Energiesystems der Union gegenüber Lieferungen, auch über Drittländer, von Gas, das seinen Ursprung in der Russischen Föderation hat oder direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation ausgeführt wird, insbesondere auf der Grundlage von Informationen, die der Kommission und den zuständigen Behörden gemäß Artikel 14 Absatz 6 Buchstabe c übermittelt werden. Die Kommission bewertet die Umsetzung der Einstellung der Einfuhren von Gas, das seinen Ursprung in der Russischen Föderation hat oder direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation ausgeführt wird, gemäß der Verordnung (EU) 2026/261 auf nationaler, regionaler und Unionsebene auf der Grundlage der nationalen Diversifizierungspläne für Gas nach Artikel 9 der genannten Verordnung und meldet diese Bewertung der Koordinierungsgruppe „Gas“. Auf der Grundlage der Bewertung gemäß Absatz 3 veröffentlicht die Kommission einen Jahresbericht mit einem umfassenden Überblick über die Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung ihrer nationalen Diversifizierungspläne für Gas. Soweit relevant, kann die Kommission innerhalb von drei Monaten ab der Vorlage eines nationalen Diversifizierungsplans für Gas eine Empfehlung abgeben, in der mögliche Aktionen und Maßnahmen zur Gewährleistung einer sicheren Diversifizierung der Gasversorgung und einem fristgemäßen Ausstieg aus Gas, das seinen Ursprung in der Russischen Föderation hat oder direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation ausgeführt wird, aufgezeigt werden. Im Anschluss an diese Empfehlung aktualisiert der betreffende Mitgliedstaat seinen nationalen Diversifizierungsplan für Gas innerhalb von drei Monaten unter Berücksichtigung der Empfehlung der Kommission.
Artikel 17 Absatz 2 erhält folgende Fassung: „Die Kommission überwacht fortlaufend die Exposition des Energiesystems der Union gegenüber Lieferungen, auch über…
Die Kommission überwacht fortlaufend die Entwicklung des Energiemarkts der Union, insbesondere im Hinblick auf potenzielle Abhängigkeiten bei der Gasversorgung…
Bis zum 1. Juli 2026 und bis zum 1. Juli 2027 veröffentlicht die ACER auf der Grundlage der im Rahmen dieser Verordnung eingegangenen Daten und der ihr…
Die Erfahrungen während der Gaskrise 2022 und 2023 haben gezeigt, dass umfassende Informationen über die Versorgungslage und mögliche Versorgungsabhängigkeiten…
Die Kommission überwacht Flüssigerdgas-Flüsse, -Märkte und -Preise, die Wettbewerbsfähigkeit der Union und den Anteil der Einfuhren von russischem Flüssigerdgas…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.