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Bis zum 28. Februar 2023 und danach jährlich legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat Berichte vor, die Folgendes enthalten:
einen Überblick über die von den Mitgliedstaaten zur Erfüllung der Speicherverpflichtungen ergriffenen Maßnahmen,
einen Überblick über die Zeit, die für das in Artikel 3a der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 festgelegte Zertifizierungsverfahren benötigt wird,
einen Überblick über von der Kommission geforderten Maßnahmen, um die Einhaltung der Befüllungspfade und der Befüllungsziele sicherzustellen,
eine Analyse der potenziellen Auswirkungen der vorliegenden Verordnung auf die Gaspreise und potenzielle Gaseinsparungen in Bezug auf Artikel 6b Absatz 4,
die von den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 6d Absatz 2 bereitgestellten Informationen, sofern vorhanden, über den Anteil des in den Speicheranlagen in der Union gespeicherten Gases mit Ursprung in Russland.
Der von der Kommission bis zum 28. Februar 2025 vorzulegende Bericht muss auch eine allgemeine Bewertung der Anwendung von Artikel 6a bis 6d, Artikel 7 Absatz 1 und Absatz 4 Buchstabe g, Artikel 13, Artikel 13a, Artikel 16 Absatz 3, Artikel 17a, Artikel 18a, Artikel 20 Absatz 4 und den Anhängen Ia und Ib enthalten. Gegebenenfalls werden dem Bericht Gesetzgebungsvorschläge zur Änderung dieser Verordnung beigefügt.
Bis zum 25. April 2016 unterbreitet die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat auf der Grundlage von Berichten der Mitgliedstaaten und anderer…
Bis zum 11. September 2031 legt die Kommission dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der…
Bis zum 19. August 2025 legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat in Absprache mit den Mitgliedstaaten einen Bericht vor, der Folgendes…
Spätestens bis zum 1. Februar 2033 legt die Kommission dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss einen Bericht…
Bis zum 30. Juni 2014 legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Anwendung und Wirkungen dieser Verordnung vor. Diesem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.