Erwägungsgrund 7 32026R0261
Die jüngste Krise hat gezeigt, dass verlässliche Handelsbeziehungen mit Lieferpartnern für Energieerzeugnisse von entscheidender Bedeutung sind, um die Marktstabilität aufrechtzuerhalten und das Leben und die Gesundheit der Menschen sowie die wesentlichen Sicherheitsinteressen der Union zu schützen – insbesondere da die Union darauf angewiesen ist, einen Großteil ihrer Energie aus Drittländern zu beziehen. Die Energieversorgung aus der Russischen Föderation fortzuführen würde bedeuten, dass sich die Union weiterhin wirtschaftlichen und sicherheitsbezogenen Risiken aussetzt, wodurch die Energieversorgungssicherheit der Union verringert anstatt erhöht würde. Selbst eine Abhängigkeit von kleineren Einfuhrmengen russischen Gases kann – im Falle eines Missbrauchs durch die Russische Föderation – erhebliche Verzerrungen in der Preisdynamik auslösen, selbst wenn diese nur temporär wären, und die Energiemärkte stören, insbesondere in den Regionen, die weiterhin stark von den Einfuhren aus der Russischen Föderation abhängig sind. In Anbetracht des langandauernden und beständigen Musters von Marktmanipulationen und Lieferunterbrechungen sowie der Tatsache, dass die Regierung der Russischen Föderation den Gashandel systematisch als Waffe zur Durchsetzung politischer Ziele statt handelsbezogener Ziele eingesetzt hat, ist es angezeigt, rechtsverbindliche Maßnahmen zu ergreifen, um alle verbleibenden Schwachstellen der Union, die durch die Abhängigkeit von Einfuhren von Erdgas aus der Russischen Föderation – sowohl über Pipelines (im Folgenden „Pipeline-Gas“) als auch in Form von verflüssigtem Erdgas (LNG) – bedingt sind, zu beseitigen.