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Um die bestmögliche Vorbereitung sicherzustellen und eine Störung der Gasversorgung zu verhindern bzw. ihre Folgen zu mindern, falls es dennoch dazu kommt, sollten die zuständigen Behörden einer bestimmten Risikogruppe nach Anhörung der Interessenträger Präventions- und Notfallpläne, die regionale Kapitel enthalten, erstellen. Sie sollten so konzipiert werden, dass sie die Bewältigung nationaler Risiken unter voller Ausschöpfung der Vorteile der regionalen Zusammenarbeit ermöglichen. Die Pläne sollten technischer und operativer Art sein, da sie helfen sollen, das Auftreten oder die Verschärfung eines Notfalls zu verhindern oder dessen Folgen einzudämmen. Sie sollten die Sicherheit der Stromsysteme berücksichtigen und mit den strategischen Planungs- und Berichterstattungsinstrumenten der Energieunion vereinbar sein.
Bei der Erstellung und Umsetzung der Präventions- und Notfallpläne sollten die zuständigen Behörden stets auf den sicheren Betrieb des Gasnetzes auf regionaler…
Der Präventionsplan und der Notfallplan enthalten auch eines oder mehrere regionale Kapitel, wenn ein Mitgliedstaat unterschiedlichen in Anhang I definierten…
Die Kommission sollte — unter gebührender Berücksichtigung der in der Koordinierungsgruppe „Gas“ geäußerten Auffassungen — die Präventions- und Notfallpläne…
gegebenenfalls die zu ergreifenden Maßnahmen festlegen, mit denen die möglichen Auswirkungen einer Störung der Gasversorgung auf die Fernwärmeversorgung und auf…
Bei der Durchführung der gemeinsamen Risikobewertung sollten die zuständigen Behörden alle relevanten Risikofaktoren bewerten, die zum Eintreten des größten…
Die Präventions- und Notfallpläne sollten regelmäßig veröffentlicht und aktualisiert werden. Damit die Notfallpläne stets aktuell und wirksam sind, sollten die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.