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Die Koordinierungsgruppe „Gas“ sollte bei einem Notfall in der Union die Kommission bei der Koordinierung der Maßnahmen zur Sicherung der Gasversorgung beraten. Die Gruppe sollte auch die Angemessenheit und Zweckmäßigkeit der gemäß dieser Verordnung ergriffenen Maßnahmen überwachen einschließlich der Kohärenz der von verschiedenen Risikogruppen aufgestellten Präventions- und Notfallpläne.
Die Kommission sollte — unter gebührender Berücksichtigung der in der Koordinierungsgruppe „Gas“ geäußerten Auffassungen — die Präventions- und Notfallpläne…
Bei einem regionalen oder unionsweiten Notfall koordiniert die Kommission die Maßnahmen der zuständigen Behörden und berücksichtigt dabei uneingeschränkt die…
Bewertung der Präventions- und der Notfallpläne, ihrer planübergreifenden Kohärenz und der Durchführung der darin vorgesehenen Maßnahmen;
Die Kommission koordiniert die Tätigkeit der zuständigen Behörden auf regionaler Ebene und auf Unionsebene gemäß dieser Verordnung unter anderem über die…
Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, im Wege eines delegierten Rechtsakts die Zusammensetzung der Risikogruppen anhand der Entwicklung der…
Liegen verlässliche Informationen über eine Situation außerhalb der Union vor, durch die die Gasversorgungssicherheit in einem oder mehreren Mitgliedstaaten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.