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Liegen verlässliche Informationen über eine Situation außerhalb der Union vor, durch die die Gasversorgungssicherheit in einem oder mehreren Mitgliedstaaten bedroht wird und durch die ein Frühwarnsystem zwischen der Union und einem Drittland ausgelöst werden könnte, so sollte die Kommission die Koordinierungsgruppe „Gas“ unverzüglich informieren, und die Union sollte angemessene Maßnahmen ergreifen, um die Situation nach Möglichkeit zu entschärfen.
Ist die Kommission der Auffassung, dass die Gasversorgung in der gesamten Union oder einem Teilgebiet der Union in einem Maß gefährdet ist oder wahrscheinlich…
Da Gaslieferungen aus Drittländern für die Gasversorgungssicherheit in der Union von zentraler Bedeutung sind, sollte die Kommission Maßnahmen, die Drittländer…
Die Koordinierungsgruppe „Gas“ sollte bei einem Notfall in der Union die Kommission bei der Koordinierung der Maßnahmen zur Sicherung der Gasversorgung beraten.…
Die Kommission sollte — unter gebührender Berücksichtigung der in der Koordinierungsgruppe „Gas“ geäußerten Auffassungen — die Präventions- und Notfallpläne…
Zur Sicherstellung der Einhaltung des Unionsrechts und unter gebührender Berücksichtigung der Tatsache, dass der Abschluss oder die Änderung zwischenstaatlicher…
Es sollte ein angemessenes System für Krisenbewältigung und Informationsaustausch bestehen, das auf drei Krisenstufen, nämlich Frühwarnung, Alarm und Notfall,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.