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Das Verfahren für die Ernennung des Europäischen Generalstaatsanwalts und der Europäischen Staatsanwälte sollte deren Unabhängigkeit gewährleisten. Ihre Legitimität sollte sich aus der Beteiligung der Organe der Union an dem Verfahren für die Ernennung herleiten. Die Stellvertreter des Europäischen Generalstaatsanwalts sollten vom Kollegium aus dem Kreis seiner Mitglieder ernannt werden.
Das Verfahren für die Ernennung der Delegierten Europäischen Staatsanwälte sollte gewährleisten, dass sie integraler Bestandteil der EUStA sind, während sie auf…
Der Europäische Generalstaatsanwalt wird aus einem Kreis von Bewerbern ausgewählt, die
In jedem Mitgliedstaat sollte es zwei oder mehr Delegierte Europäische Staatsanwälte geben, damit die reibungslose Bearbeitung der Fälle der EUStA gewährleistet…
Aus jedem Mitgliedstaat sollte ein Europäischer Staatsanwalt für das Kollegium ernannt werden. Grundsätzlich sollten die Europäischen Staatsanwälte im Auftrag…
Es werden zwei Stellvertreter des Europäischen Generalstaatsanwalts ernannt, die den Europäischen Generalstaatsanwalt bei der Erfüllung seiner Aufgaben…
Das Kollegium ernennt zwei Europäische Staatsanwälte für eine verlängerbare Amtszeit von drei Jahren zu Stellvertretern des Europäischen Generalstaatsanwalts,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.