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Darüber hinaus sollte ein Europäischer Staatsanwalt von einem der Delegierten Europäischen Staatsanwälte seines Mitgliedstaats vertreten werden, wenn er zurücktritt, entlassen wird oder aus anderem Grund, beispielsweise wegen längerer Krankheit, aus dem Amt ausscheidet. Die Vertretung sollte auf einen Zeitraum von höchstens drei Monaten beschränkt sein. Die Möglichkeit der Verlängerung dieses Zeitraums bis zur Ersetzung oder Rückkehr des Europäischen Staatsanwalts sollte im Ermessen des Kollegiums liegen, soweit dies für erforderlich erachtet wird unter Berücksichtigung der Arbeitsbelastung der EUStA und der Dauer der Abwesenheit. Der Delegierte Europäische Staatsanwalt, der den Europäischen Staatsanwalt vertritt, sollte für die Zeit der Vertretung von den Ermittlungen oder Strafverfolgungsmaßnahmen entbunden werden, die er als Delegierter Europäischer Staatsanwalt oder nationaler Staatsanwalt leitet. Hinsichtlich der Verfahren der EUStA, für die der einen Europäischen Staatsanwalt vertretende Delegierte Europäische Staatsanwalt zuständig ist, sollten die Neuzuweisungsvorschriften der EUStA gelten.
Tritt ein Delegierter Europäischer Staatsanwalt zurück, sind seine Dienste für die Erfüllung der Aufgaben der EUStA nicht mehr erforderlich, wird er entlassen…
Eine Regelung zur Vertretung der Europäischen Staatsanwälte untereinander sollte in der Geschäftsordnung der EUStA vorgesehen werden. Die Vertretungsregelung…
Die Delegierten Europäischen Staatsanwälte können auch Aufgaben als nationale Staatsanwälte wahrnehmen, soweit sie dadurch nicht daran gehindert sind, ihren…
Das Kollegium ernennt zwei Europäische Staatsanwälte für eine verlängerbare Amtszeit von drei Jahren zu Stellvertretern des Europäischen Generalstaatsanwalts,…
In jedem Mitgliedstaat sollte es zwei oder mehr Delegierte Europäische Staatsanwälte geben, damit die reibungslose Bearbeitung der Fälle der EUStA gewährleistet…
Die Delegierten Europäischen Staatsanwälte werden als Sonderberater gemäß den Artikeln 5, 123 und 124 der Beschäftigungsbedingungen eingestellt. Die zuständigen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.