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Die in dieser Verordnung vorgesehene Möglichkeit, sich auf Rechtsinstrumente über gegenseitige Anerkennung oder grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu berufen, sollte nicht die spezifischen Bestimmungen über grenzüberschreitende Ermittlungen gemäß dieser Verordnung ersetzen. Vielmehr sollte sie sie ergänzen, damit sichergestellt wird, dass eine Maßnahme, die in einem grenzüberschreitenden Fall erforderlich ist, im nationalen Recht für einen rein innerstaatlichen Fall aber nicht vorgesehen ist, im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung des einschlägigen Rechtsinstruments bei der Durchführung der Ermittlungen oder der Strafverfolgung angewandt werden kann.
Diese Verordnung gilt für grenzüberschreitende Fälle. Für die Zwecke dieser Verordnung wird ein Fall als ein „grenzüberschreitender Fall“ angesehen, wenn die…
Die Bestimmungen dieser Verordnung über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit sollten die bestehenden Rechtsinstrumente zur Erleichterung der…
Existiert die zugewiesene Maßnahme in einem rein innerstaatlichen Fall nicht, wohl aber in einem grenzüberschreitenden Fall nach Maßgabe von Rechtsinstrumenten…
Die Bestimmungen dieser Verordnung über die Festnahme im Ermittlungsverfahren und die grenzüberschreitende Übergabe sollten die spezifischen Verfahren in…
Diese Verordnung sollte ausschließlich die Anerkennung der im Rahmen einer Schutzmaßnahme auferlegten Verpflichtung behandeln. Sie sollte nicht die Verfahren…
Die Mitgliedstaaten sollten die erforderlichen Maßnahmen treffen, um sicherzustellen, dass die Strafverfolgungs- und Justizbehörden und sonstigen für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.